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Webdesign:

Barrierefreiheit
In Deutschland sind etwa 10% der Bürger farbenfehlsichtig.
Deshalb trat am 24. Juli 2002 die Verordnung des Bundes zur Barrierefreien Informationstechnik (BITV) in Kraft. Die Behörden der Bundesverwaltung müssen nach der Rechtsordnund BITV, §4 Umsetzungsfristen für die Standards bis spätestens 31. Dezember 2005 alle Inernet- und Intranetinhalte gestaltet haben.

Barrierefreiheit bedeutet, dass die Internetseiten barrierearm und sogar barrierefrei für alle Internetbesucher sind.
Die wichtigsten Kriterien, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten sind:
  • Einsatz von tabellenlosen Layout,
  • Verwendung von skalierbaren Schriften in den Maßen em oder Prozent,
  • alle Bildern und Grafiken sollen als Ergänzung und nicht als Textersatz gedacht sein und einen verständlichen alternativen Text zugeordnet haben,
  • das Design insgesamt sollte kontrastreich sein und die Farbenwahl bedacht (besonders Rot und Grün) eingestzt werden.
Tabellenloses Layout
Der Einsatz von Tabellen für positionierung von Elementen und Textpassagen ist nicht nur für WEB-Programmierer umständlich, sondern auch für Screenreader problematisch. Besonders die individuelle Einstellungen der Clients (Betriebssytem, Browser, Systemfarben, Bildschirmauflösung, und Fenstergrößen) verlangen dynamisches Layout, das für alle nahezu das gleiche übersichtliche Ergebnis liefert. Die Abhilfe schaffen Stylesheets und dafür vorgesehene HTML-Tags.